30.01.14 19:00 Uhr | KulturSaal | Vortrag mit Diskussion | Eintritt: Frei
Was haben 20 Jahre Gleichberechtigungsgesetz in Hessen
für Frauen im öffentlichen Dienst gebracht?
1993 in Kraft getreten, sollte das Gesetz dazu dienen, die
Gleichstellung von Mann und Frau zu gewährleisten. Ziel des
Gesetzes ist laut §1 die Verwirklichung der Chancengleichheit
von Frauen, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf
und Familie und die Beseitigung bestehender Unterrepräsentanz
von Frauen im öffentlichen Dienst.
Was davon ist inzwischen erreicht und an welchen Punkten
bedarf es dringend einer Überarbeitung?
Die Frauenbeauftragte hat eine zentrale Rolle bei der Durchführung
des Gesetzes, sie gestaltet mit und überwacht. Deshalb
wollen wir uns im Gespräch mit Dr. Ute Giebhardt,
Frauenbeauftragte der Stadt Kassel, ein Bild über die Arbeit
einer Frauenbeauftragte machen und gemeinsam überlegen,
wie das Gesetz weiter entwickelt werden kann.
Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz hat auch eine
Vorbildfunktion für andere Bereiche der Wirtschaft außerhalb
des öffentlichen Dienstes und ist deshalb für alle Frauen von
Bedeutung.
DIE LINKE. Kassel
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Veranstalter: Die Linke, Kassel